Stand: 10. Juni 2026
1. Geltung und Bestätigung
Diese Hausordnung gilt für alle Unterkünfte, die von BohnApartments betrieben, angeboten oder operativ betreut werden, soweit objektbezogen nichts Abweichendes gilt.
Die Hausordnung ist Bestandteil des Aufenthalts. Sie wird im digitalen Check-in-Prozess aktiv bestätigt. Die Bestätigung der Hausordnung erfolgt gemeinsam mit den AGB in einer Pflicht-Checkbox. Beide Dokumente sind in der Checkbox ausdrücklich benannt und vor Bestätigung vollständig einsehbar.
Objektbezogene Ergänzungen, etwa zu Parkplätzen, Müllplätzen, Raucherbereichen, Haustieren, Sauna, Terrasse, Aufzug, Schlüsselsafe oder Fahrradraum, haben Vorrang vor dieser allgemeinen Hausordnung.
2. Ruhezeiten und Rücksichtnahme
Von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr gilt Nachtruhe.
TV, Musik, Telefonate, Gespräche und sonstige Geräusche sind jederzeit auf Zimmerlautstärke zu halten.
Lärm im Apartment, Zimmer, Treppenhaus, Flur, Hof, Eingangsbereich, auf Balkonen, Terrassen und auf dem Grundstück ist zu vermeiden.
Balkone, Terrassen, Höfe und Außenbereiche dürfen nach 22:00 Uhr nur noch sehr leise genutzt werden. Gespräche, Telefonate, Musik und sonstige Geräusche sind so zu reduzieren, dass andere Gäste, Bewohner und Nachbarn nicht gestört werden.
Erhebliche oder wiederholte Ruhestörungen können zur sofortigen Beendigung des Aufenthalts führen.
3. Eingecheckte Gäste, Besucher und Überbelegung
Alle mitreisenden Personen müssen im Online-Check-in vollständig angegeben werden.
Nur eingecheckte Gäste dürfen die Unterkunft betreten. Besucher, externe Gäste und nicht angemeldete Personen sind nicht gestattet.
Nicht angemeldete Übernachtungsgäste werden mit 50 Euro pro Person und Nacht berechnet. Zusätzlich kann der Aufenthalt bei Überbelegung oder unbefugter Nutzung sofort beendet werden.
Die vorstehende Kostentabelle ist nicht abschließend. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Die maximale Personenzahl der Unterkunft darf nicht überschritten werden.
4. Partys, Feiern und gewerbliche Nutzung
Partys, Feiern, Junggesellenabschiede, Veranstaltungen, externe Treffen und vergleichbare Nutzungen sind verboten.
Normale Nutzung durch die eingecheckten Gäste ist zulässig, solange diese Hausordnung, die Ruhezeiten und die Rücksichtnahme auf Bewohner und Nachbarn eingehalten werden.
Gewerbliche Nutzung ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist verboten. Dazu zählen insbesondere Fotoshootings, Filmaufnahmen, Content-Produktion mit Equipment, Prostitution, Warenlager, Seminare, Verkaufsgespräche, Kundenverkehr, Behandlungen, Massage, Kosmetik und Bürobetrieb mit externem Besuch.
5. Rauchen, Cannabis, Shisha und Gerüche
Rauchen ist in allen Innenräumen verboten.
Das Verbot gilt auch für E-Zigaretten, Cannabis, Shisha, Vapes, IQOS, Tabakerhitzer, Räucherstäbchen und ähnliche Nutzungen.
Rauchen ist nur auf Balkonen oder ausdrücklich ausgewiesenen Außenbereichen erlaubt, sofern dies objektbezogen nicht untersagt ist. Aschenbecher müssen genutzt werden.
Zigarettenreste dürfen nicht auf Balkone, Grundstücke, Gehwege, Innenhöfe, aus Fenstern oder in Grünflächen geworfen werden.
Bei Rauchverstoß berechnet BohnApartments mindestens 150 Euro Reinigungspauschale. Höhere Reinigungs-, Ozon-, Textilreinigungs-, Technik- oder Ausfallkosten können nach Aufwand berechnet werden.
6. Feuer und Brandschutz
Offenes Feuer, Kerzen, Campingkocher, eigene Kochplatten, Räucherstäbchen und vergleichbare Brandquellen sind verboten.
Grillen ist verboten, außer BohnApartments stellt objektbezogen ausdrücklich einen Grill an dafür vorgesehenem Ort bereit.
Rauchmelder dürfen nicht abgedeckt, entfernt oder manipuliert werden.
Kosten durch manipulierte Rauchmelder, Feuerwehreinsatz, Polizei-, Hausmeister- oder Technikereinsatz werden nach Aufwand berechnet, soweit sie durch Gastverhalten verursacht wurden.
7. Haustiere
Haustiere sind grundsätzlich verboten.
Ausnahmen gelten nur, wenn Haustiere objektbezogen ausdrücklich erlaubt, vorher angemeldet und gebucht wurden.
Nicht genehmigte Haustiere werden mit mindestens 200 Euro berechnet. Zusätzliche Reinigungs- oder Schadenskosten werden nach Aufwand berechnet.
Tiere dürfen nicht auf Betten, Sofas oder Polstermöbel. Hunde sind im Hausflur, in Gemeinschaftsflächen und auf dem Grundstück anzuleinen.
8. Sauberkeit, Müll und Küche
Die Unterkunft, das Haus, Gemeinschaftsbereiche und das Grundstück sind sauber zu halten.
Müll ist getrennt und ausschließlich in den dafür vorgesehenen Tonnen, Containern oder Müllplätzen zu entsorgen. Objektbezogene Hinweise zur Mülltrennung sind zu beachten.
Müll darf nicht im Treppenhaus, Flur, Hof, vor der Tür oder in Gemeinschaftsbereichen abgestellt werden.
Vor Abreise sind Müll, Lebensmittelreste, Kühlschrankinhalt und sonstige Abfälle zu entsorgen.
Geschirr, Gläser, Besteck und Küchenutensilien sind zu reinigen. Der Geschirrspüler ist spätestens eine Stunde vor Check-out einzuschalten.
Grobe Verschmutzungen an Herd, Backofen, Kaffeemaschine, Arbeitsflächen und Geräten sind zu entfernen. Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß genutzt werden.
Sonderreinigung wird nach Aufwand, mindestens mit 100 Euro berechnet. Massive Verschmutzung oder zurückgelassener Müll wird nach Aufwand, mindestens mit 150 Euro berechnet.
9. Lüften, Heizen und Fenster
Bitte lüften Sie regelmäßig durch Stoßlüftung.
Fenster dürfen bei Kälte, Regen oder Abwesenheit nicht dauerhaft gekippt oder geöffnet bleiben.
Heizung und Klimaanlage sind bei geöffnetem Fenster auszuschalten oder entsprechend zu reduzieren.
Beim Verlassen der Unterkunft sind Fenster und Türen zu schließen.
Schäden durch offene Fenster, Regen, Frost oder unsachgemäßes Lüften und Heizen trägt der Gast, soweit er diese verursacht hat.
10. E-Bikes, E-Scooter und Akkus
E-Bikes, E-Scooter und Akkus dürfen nicht in die Unterkunft, in Flure, Treppenhäuser oder Zimmer gebracht und dort geladen oder abgestellt werden.
Das Laden ist nur an ausdrücklich dafür vorgesehenen Stellen erlaubt, sofern solche objektbezogen vorhanden und freigegeben sind.
Beschädigte Akkus dürfen nicht in das Gebäude eingebracht werden.
11. Türen, Schlüssel und Zugangscodes
Haus-, Zimmer- und Wohnungstüren sind geschlossen zu halten.
Zugangscodes dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Physische Schlüssel sind beim Check-out genau am vorgesehenen Ort zu hinterlegen.
Schlüsselverlust, Transponderverlust oder ein notwendiger Austausch von Zylindern oder Schließanlage wird nach Aufwand berechnet.
12. Schäden und Inventar
Schäden sind sofort zu melden. BohnApartments kann Fotos oder weitere Informationen zur Schadensklärung anfordern.
Nicht gemeldete Schäden, die nach Abreise festgestellt und dem Aufenthalt zugeordnet werden können, werden berechnet.
Möbel dürfen nicht umgestellt werden.
Wanddekorationen, Klebeband, Nägel, Konfetti, Luftballons, Glitzer und ähnliche Dekorationen sind ohne vorherige Zustimmung verboten.
13. Check-out
Der Check-out erfolgt bis spätestens 11:00 Uhr, sofern objektbezogen nichts anderes bestätigt wurde.
Late Check-out ohne Freigabe wird mit 15 Euro pro angefangene Stunde berechnet.
Bei verspäteter Räumung können zusätzliche Kosten entstehen, wenn Reinigung, nächster Check-in oder Weitervermietung beeinträchtigt werden.
Vor Abreise sind Fenster zu schließen, Licht auszuschalten, Heizung normal einzustellen, Müll zu entsorgen, Kühlschrank zu leeren, Geschirrspüler zu starten, Schlüssel zurückzulegen, Türen zu schließen und persönliche Gegenstände mitzunehmen.
14. WLAN und Internet
Soweit WLAN bereitgestellt wird, darf es nur rechtmäßig genutzt werden.
Verboten sind insbesondere illegale Downloads, Filesharing, Urheberrechtsverletzungen, strafbare Inhalte, Spam und Netzwerkangriffe.
Eine bestimmte Internetgeschwindigkeit oder durchgehende Verfügbarkeit wird nicht zugesagt, sofern objektbezogen nichts anderes vereinbart ist.
15. Parken, Fahrräder und Gemeinschaftsbereiche
Parkplätze stehen nur zur Verfügung, wenn sie objektbezogen angeboten, gebucht oder bestätigt wurden. Sie können kostenpflichtig sein und gelten nach Verfügbarkeit.
Fremde Stellplätze, Feuerwehrzufahrten, Einfahrten und Rettungswege sind freizuhalten.
Fahrräder dürfen nur an vorgesehenen Fahrradständern oder im Fahrradraum abgestellt werden, sofern vorhanden.
Gemeinschaftsbereiche wie Treppenhaus, Hof, Garten, Fahrradraum, Waschraum, Keller, Aufzug, Terrasse, Lobby oder Frühstücksraum dürfen nur bestimmungsgemäß genutzt werden. Nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten werden.
16. Kinder
Eltern und Begleitpersonen sind für Kinder verantwortlich.
Spielgeräte, private Gegenstände anderer Bewohner und nicht freigegebene Gemeinschaftsflächen dürfen nicht genutzt werden.
17. Zutritt, technische Kontrolle und Zwischenreinigung
BohnApartments, Reinigung, Hausmeister, Techniker, Eigentümer oder beauftragte Personen dürfen bei Notfällen, Gefahr im Verzug, technischen Störungen, notwendigen Reparaturen, Verdacht auf Vertragsverstöße oder zur Schadensvermeidung Zugang zur Unterkunft erhalten. Die ausführliche Grundlage ergibt sich aus den AGB.
Rechtsgrundlage für das Zutrittsrecht: §§ 241 Abs. 2, 242 BGB (Nebenpflicht zur Duldung bei Gefahr und notwendigen Maßnahmen) sowie Betreiberpflichten. Ein Zutritt erfolgt stets mit vorheriger Ankündigung, soweit die Umstände dies zulassen.
Bei Aufenthalten ab 14 Nächten ist eine Zwischenreinigung Bestandteil des Aufenthalts und für den Gast kostenfrei. BohnApartments stimmt den Termin mit dem Gast ab.
Verweigert der Gast die Zwischenreinigung dauerhaft oder macht sie wiederholt unmöglich, kann BohnApartments objekt- und einzelfallbezogen weitere Schritte prüfen. Ein Zutritt erfolgt nur nach vorheriger Ankündigung, soweit dies zur Schadensvermeidung, technischen Kontrolle oder Erfüllung von Betreiberpflichten erforderlich und rechtlich zulässig ist.
19. Vergessene Gegenstände
Vergessene persönliche Gegenstände werden bis zu 14 Tage nach Check-out aufbewahrt.
Ein Versand zurückgelassener Gegenstände erfolgt auf Wunsch des Gastes gegen Kostenerstattung. BohnApartments haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung vergessener Gegenstände.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist kann BohnApartments über zurückgelassene Gegenstände verfügen.
18. Kostenübersicht
Sachverhalt | Kostenfolge |
Late Check-out ohne Freigabe | 15 Euro je angefangene Stunde |
Rauchen, Cannabis oder Shisha in der Unterkunft | mindestens 150 Euro, höhere Kosten nach Aufwand |
Nicht genehmigtes Haustier | mindestens 200 Euro, Zusatzkosten nach Aufwand |
Sonderreinigung | nach Aufwand, mindestens 100 Euro |
Massive Verschmutzung oder Müll | nach Aufwand, mindestens 150 Euro |
Schlüsselverlust / Transponderverlust | nach Aufwand |
Schäden am Inventar oder Objekt | nach Aufwand |
Feuerwehr-, Polizei-, Hausmeister- oder Technikereinsatz durch Gastverhalten | nach Aufwand |
Nicht angemeldete Übernachtungsgäste | 50 Euro pro Person und Nacht |
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